Scheuerer GmbH Versicherungsmakler   Erstes Investment Haus Regensburg
 
Finanzanlagen
Betriebliche Altersvorsorge:
Direktversicherung

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Eine betriebliche Direktzusage

 

Beide Direkt-Versicherungsvarianten können über getrennte Direktversicherungs-Verträge parallel ausgeschöpft werden.

 

Die Beiträge zu einer Direktversicherung (Renten- oder Kapitallebensversicherung) können anstelle einer individuellen Lohnsteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Lohn- u. Kirchensteuer, versteuert werden (§ 40 b EStG). Die Kapitalleistung ist nach 12-jähriger Laufzeit grundsätzlich einkommensteuerfrei. Rentenleistungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

 

Als weitere Möglichkeit gibt es ab 2002.. die Direktversicherung – als Rentenversicherung – mit staatlicher Förderung in Form von Zulagen (§ 10 a EStG). Rentenleistungen werden in voller Höhe mit dem i.d.R. niedrigeren Steuersatz im Rentenalter versteuert. Die Förderung ist auch über die private, eigenverantwortliche Vorsorge Ihres Arbeitgebers ohne Verwaltungsaufwand für Sie möglich.

 

Die Rentenleistungen unterliegen ggf. der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung im Rentenalter.

 

 

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:

Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Beiträgen.
Einfache Einrichtung dieses Durchführungsweges.
Einfache Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung.
Keine Zahlung von PSVaG-Beiträgen notwendig.
Keine Bilanzberührung.

 

Vorteile für Ihren Arbeitnehmer:

Grundsätzlich zwei Förderungsmöglichkeiten (§ 40 b EStG, §§ 10 a, 79 ff EStG) nebeneinander nutzbar.
ggf. Steuerersparnis bei der pauschalen Lohnversteuerung anstelle der individuellen Lohnbesteuerung.
bei vorzeitigem Ausscheiden Vertragsfortsetzung durch den Arbeitnehmer oder neuen Arbeitgeber möglich.
bei pauschalversteuerten Beiträgen Vereinbarung einer Kapitallebensversicherung mit hohem Hinterbliebenenschutz oder einer Rentenversicherung möglich



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