Scheuerer GmbH Versicherungsmakler   Erstes Investment Haus Regensburg
 
Finanzanlagen
Betriebliche Altersvorsorge:
Unterstützungskasse

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Die Unterstützungskasse (auch in Form einer Gruppen-Unterstützungskasse möglich) ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen - den Mitgliedsunternehmen - durch finanzielle Zuwendung getragen wird.

 

Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern beitragsorientierte Leistungen im Rahmen einer kongruent... rückgedeckten Unterstützungskasse zu. Die Versorgungsleistungen werden von der Unterstützungskasse an den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erbracht. Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch, sondern nur gegenüber seinem Arbeitgeber.

 

Während der Ansparphase erfolgt die Finanzierung für den Arbeitnehmer einkommensteuerfrei.

Erst die Versorgungsleistung unterliegt beim Arbeitgeber dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung aus nicht selbständiger Arbeit nach §19 EStG) im Rentenalter und ggf. der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung.



 

 

Vorteile für Sie als Arbeitgeber:
Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen (Beiträgen).
Keine Bilanzberührung.
minimierter Verwaltungsaufwand durch Serviceleistungen der Unterstützungskasse.
keine Beitragsbegrenzung, jedoch Beachtung der Angemessenheit (75% des letzten Bruttogehalts) und der Vorgaben für die U – Kasse als eine soziale Einrichtung (z.B. grundsätzlich maximale Rente als Altersversorgung in Höhe von 2.147,00 EUR mtl. gemäß § 2 Körperschaftssteuer – Durchführungsverordnung).

Vorteile für Ihren Arbeitnehmer:
Versteuerung der Versorgungsleistung im Rentenalter und Nutzung von Freibeträgen (insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Versorgungs-Freibetrag).
besonders interessant für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und Minderung des individuellen Versorgungsbedarfs bis zu 75 % des letzten Bruttogehalts (Angemessenheit).
Versorgung als Kapitalzusage mit hohem Hinterbliebenenschutz oder als Rentenzusage.




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